Das norwegische Experiment – eine Frauenquote für Aufsichtsräte
22. Juli 2010
0 Kommentare
Als erstes Land hat Norwegen 2003 eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte eingeführt. Diese Regelung hat dazu geführt, dass in vielen europäischen Ländern eine gesellschaftliche Debatte über Frauen in Führungspositionen ausgelöst wurde. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat die Erfolge dieses Modells untersucht und dazu vor einigen Tagen in Berlin eine aussagekräftige Studie vorgestellt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Schlüssel zum Erfolg eine sanktionsbewehrte gesetzliche Quote ist.
Die erfolgreiche Umsetzung der Quote war vor allem den mit ihr verbundenen Sanktionen geschuldet. Als härteste Sanktion drohte Unternehmen die Auflösung. In der Eingangsphase, als es noch keine Sanktionen gab, erhöhte sich die Anzahl der Aufsichtsrätinnen nur minimal. Die neuen Aufsichtsrätinnen sind im Schnitt jünger und besser ausgebildet als ihre männlichen Kollegen. Das Qualifikationsprofil ist jedoch mehr oder weniger mit dem der Männer identisch. Sieben Jahre nachdem die Quote eingeführt wurde, wird sie in der norwegischen Gesellschaft und Politik nur noch wenig diskutiert, sondern ist weitgehend akzeptiert.
Nicht erst vor dem Hintergrund der Ergebnisse der FES-Studie ist sich die hannoversche Bundestagsabgeordnete Edelgard Bulmahn sicher: „Frauen benötigen auch in Deutschland keine weiteren Absichtserklärungen, sondern endlich Taten. Wir brauchen auch für die deutsche Wirtschaft verbindliche Gleichstellungsregelungen.“
Die komplette Studie „Das norwegische Experiment – eine Frauenquote für Aufsichtsräte“ von Aagoth Storvik und Mari Teigen finden Sie auf den Internetseiten der FES unter:
Unsere Internetseite soll eine Plattform für ernsthafte Diskussionen sein, bei dem Toleranz, Offenheit und Fairness zu den Grundprinzipien gehören. Wir begrüßen sachliche und konstruktive Inhalte, die zu einer angeregten Diskussion beitragen und der Meinung anderer Kommentatoren tolerant und unvoreingenommen begegnen. Wird gegen diese Grundprinzipien verstoßen, kann dies zur Löschung von Kommentaren führen.
Um bei uns zu kommentieren muss die eigene E-Mail-Adresse angegeben werden. Selbstverständlich wird diese E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht und auch nicht an Dritte weitergegeben. Die Angabe einer falschen E-Mail-Adresse ist ein Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen. Wir machen daher Stichproben, die dann zur Löschung von Kommentaren führen können. Mit Absenden des Formulars werden unsere Nutzungsbedingungen anerkannt.
Kommentar schreiben
(Trackback)